Berghilfe-Bürgschaften
- Bürgschaftsnehmer
- Bürgschaftsgewährung
- Voraussetzungen
- Örtlicher Geltungsbereich
- Bürgschaftsbetrag
- Amortisationsdauer
- Einzureichende Unterlagen
- Vom Gesuchsteller zu stellende Sicherheiten (fallweise einzeln oder kumuliert)
- Kosten
- Nutzen für den Bürgschaftsnehmer
In vom Bund/SECO speziell definierten Regionen (vgl. nachstehender örtlicher Geltungsbereich) können nach Ermessen der BG MITTE sogenannten Berghilfe-Bürgschaften zu Vorzugskonditionen gewährt werden.
Bürgschaftsnehmer
- Selbständige kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), natürliche und juristische Personen
Bürgschaftsgewährung
- Betriebsübernahmen und -gründungen
- Betriebserweiterungen und Wachstumsfinanzierungen
- Finanzierung von Investitionen jeder Art (Maschinen, gewerbliche Hypotheken etc.)
- Beschaffung von Betriebskapital
- nachhaltige Sanierungen
Voraussetzungen
- Schaffung von neuen und dauerhaften Arbeitsplätzen
- Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen
- Betrieb und Art der Tätigkeit ist für die Region wichtig
- Das Unternehmen darf nicht bereits anderweitige Bundeshilfen in Anspruch genommen haben (z.B. Projekten gemäss Investitionshilfegesetz/IHG, SGH-Projekte etc.)
- Leistungs- und entwicklungsfähiger Betrieb
- Betriebsführung durch integren und fachlich ausgewiesenen Unternehmer
- Wirtschaftliche Erfolgsaussichten gegeben
- Erbringung eines volkswirtschaftlichen Nutzens
Örtlicher Geltungsbereich (Regionen)
- Biel - Jura
- Teile Oberland
- Teile Emmental
- Schwarzwassergebiet
- Thal/SO
- Luzerner Berggebiet
- Sarnertal
- Nidwalden
Bürgschaftsbetrag
- bis maximal CHF 500'000.00
Amortisationsdauer
- mindestens 3 Jahre bis maximal 10 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen bis 20 Jahre)
Einzureichende Unterlagen
Immer einzureichen
- Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular
- Beschreibung und vollständige Dokumentierung der konkreten Finanzierungsvorlage (Investitionsrechnung, Kostenvoranschläge, Mittelbedarf/Herkunft)
- Bilanz und Erfolgsrechnung samt Revisionsstellen-Bericht (bei bestehenden Firmen der letzten 3 Jahre) sowie ev. Zwischenabschluss
- Erfolgsbudget laufendes und kommendes Jahres
- Übersicht über den Kapitalbedarf / Finanzierungsbedarf
Fallweise resp. falls vorhanden einzureichen:
- Businessplan
- Beschreibung der Geschäftsidee resp. des Angebotes des Unternehmens
- mittelfristige Liquiditätsplanung
- Aktuelle Kreditoren-, Debitorenliste sowie Auflistung Auftragsbestand
- Kopien der wichtigsten Verträge (Miete, Leasing, Abzahlung, Kauf, Darlehen, Hypothek)
- ggf. Grundbuchauszug, Liegenschaftsschatzung (inkl. Planunterlagen, Baubeschrieb)
- Aufstellung der privaten Vermögensverhältnisse (Kopie Steuererklärung)
- Aktuelle Betreibungsauskunft
- Aktueller Handelsregisterauszug
Vom Gesuchsteller zu stellende Sicherheiten (fallweise einzeln oder kumuliert)
- Todesfallrisiko-Versicherung über den verbürgten Betrag
- Schuldbriefdeckung
- anteilmässige Rückbürgschaft durch den hinter einer juristischen Person stehenden Unternehmer
- bei einer AG Hinterlage der Aktien (mindestens der Aktienmehrheit) bei der Bank
Kosten
- Vorab zu leistender Kostenvorschuss (wird mit der Schlussfaktura verrechnet)
- CHF 500.00
- Ausser Kostenvorschuss keine weiteren Gesuchsprüfungskosten zu Lasten des Gesuchstellers (werden vom Bund übernommen)
- Risikoprämie (für die gesamte Laufzeit im Voraus zu entrichten)
- 1% vom jährlich verbürgten Betrag
Nutzen für den Bürgschaftsnehmer
- Umfassend, neutrale Projektprüfung und Beurteilung des Unternehmens
- Detaillierte Beurteilung der Abschlusszahlen
- Gewährung einer Risikoabdeckung
- i.R. tiefere Zinsen als bei einem Kredit ohne Sicherheiten bei der Bank
- Beratung bei unterschiedlichsten Problemen
- Mithilfe bei der Suche Lösungen in schwierigen wirtschaftlichen Lage resp. bei Scheitern der Unternehmung
- Vorzugsbedingungen für den Gesuchsteller (betr. Gesuchsprüfungskosten und Risikoprämie)