Berghilfe-Bürgschaften

In vom Bund/SECO speziell definierten Regionen (vgl. nachstehender örtlicher Geltungsbereich) können nach Ermessen der BG MITTE sogenannten Berghilfe-Bürgschaften zu Vorzugskonditionen gewährt werden.


Bürgschaftsnehmer

  • Selbständige kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), natürliche und juristische Personen

 

Bürgschaftsgewährung 

  • Betriebsübernahmen und -gründungen
  • Betriebserweiterungen und Wachstumsfinanzierungen
  • Finanzierung von Investitionen jeder Art (Maschinen, gewerbliche Hypotheken etc.)
  • Beschaffung von Betriebskapital
  • nachhaltige Sanierungen

 

Voraussetzungen 

  • Schaffung von neuen und dauerhaften Arbeitsplätzen
  • Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen
  • Betrieb und Art der Tätigkeit ist für die Region wichtig
  • Das Unternehmen darf nicht bereits anderweitige Bundeshilfen in Anspruch genommen haben (z.B. Projekten gemäss Investitionshilfegesetz/IHG, SGH-Projekte etc.)
  • Leistungs- und entwicklungsfähiger Betrieb
  • Betriebsführung durch integren und fachlich ausgewiesenen Unternehmer
  • Wirtschaftliche Erfolgsaussichten gegeben
  • Erbringung eines volkswirtschaftlichen Nutzens

 

Örtlicher Geltungsbereich (Regionen) 

  • Biel - Jura
  • Teile Oberland
  • Teile Emmental
  • Schwarzwassergebiet
  • Thal/SO
  • Luzerner Berggebiet
  • Sarnertal
  • Nidwalden

 

Bürgschaftsbetrag 

  • bis maximal CHF 500'000.00

 

Amortisationsdauer 

  • mindestens 3 Jahre bis maximal 10 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen bis 20 Jahre)

 

Einzureichende Unterlagen

Immer einzureichen
 

  • Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular
  • Beschreibung und vollständige Dokumentierung der konkreten Finanzierungsvorlage (Investitionsrechnung, Kostenvoranschläge, Mittelbedarf/Herkunft)
  • Bilanz und Erfolgsrechnung samt Revisionsstellen-Bericht (bei bestehenden Firmen der letzten 3 Jahre) sowie ev. Zwischenabschluss
  • Erfolgsbudget laufendes und kommendes Jahres
  • Übersicht über den Kapitalbedarf / Finanzierungsbedarf


Fallweise resp. falls vorhanden einzureichen:

  • Businessplan
  • Beschreibung der Geschäftsidee resp. des Angebotes des Unternehmens
  • mittelfristige Liquiditätsplanung
  • Aktuelle Kreditoren-, Debitorenliste sowie Auflistung Auftragsbestand
  • Kopien der wichtigsten Verträge (Miete, Leasing, Abzahlung, Kauf, Darlehen, Hypothek)
  • ggf. Grundbuchauszug, Liegenschaftsschatzung (inkl. Planunterlagen, Baubeschrieb)
  • Aufstellung der privaten Vermögensverhältnisse (Kopie Steuererklärung)
  • Aktuelle Betreibungsauskunft
  • Aktueller Handelsregisterauszug

 

Vom Gesuchsteller zu stellende Sicherheiten (fallweise einzeln oder kumuliert)

  • Todesfallrisiko-Versicherung über den verbürgten Betrag
  • Schuldbriefdeckung
  • anteilmässige Rückbürgschaft durch den hinter einer juristischen Person stehenden Unternehmer
  • bei einer AG Hinterlage der Aktien (mindestens der Aktienmehrheit) bei der Bank

 

Kosten 

  • Vorab zu leistender Kostenvorschuss (wird mit der Schlussfaktura verrechnet)
    • CHF 500.00
  • Ausser Kostenvorschuss keine weiteren Gesuchsprüfungskosten zu Lasten des Gesuchstellers (werden vom Bund übernommen)
  • Risikoprämie (für die gesamte Laufzeit im Voraus zu entrichten)
    • 1% vom jährlich verbürgten Betrag

 

Nutzen für den Bürgschaftsnehmer 

  • Umfassend, neutrale Projektprüfung und Beurteilung des Unternehmens
  • Detaillierte Beurteilung der Abschlusszahlen
  • Gewährung einer Risikoabdeckung
  • i.R. tiefere Zinsen als bei einem Kredit ohne Sicherheiten bei der Bank
  • Beratung bei unterschiedlichsten Problemen
  • Mithilfe bei der Suche Lösungen in schwierigen wirtschaftlichen Lage resp. bei Scheitern der Unternehmung
  • Vorzugsbedingungen für den Gesuchsteller (betr. Gesuchsprüfungskosten und Risikoprämie)